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Hilfe, ein Videowagen!

Wenn Sie mal ein Zivilfahrzeug hinter sich sehen, daß mit gierig-dubios gaffenden Personen besetzt ist und ihnen ständig (und nicht nur) auf der Überholspur folgt und Sie vielleicht sogar ein bißchen zum Schnellerfahren und/oder Rechtsüberholen nötigt, dann haben Sie mal Pech und Glück auf einmal: Pech, weil Ihnen ein Videowagen auf den Fersen sitzt - und Glück, weil Sie ihn rechtzeitig erkannt haben. Eine Chance haben Sie noch.
Was nun?
Vergewissern Sie sich unbedingt, ob die Polizeibeamten uniformiert sind und ob das Polizeifahrzeug als solches erkennbar ist.
Die Rechtsprechung deckt diese Vorschrift:
  • Sind Polizeibeamte in Zivil nicht als solche deutlich erkennbar, so muß die Weisung nicht befolgt werden, Herausstrecken einer Kelle aus einem als solches nicht kenntlichen Polizeifahrzeug genügt nicht (Bayerisches Oberstes Landesgericht VRS 48, 232: jedenfalls keine Fahrlässigkeit).
  • Die Weisung muß erkennbar von einen Polizeibeamten ausgehen (OLG Hamm JZ 72, 372).
  • Ein Verkehrsteilnehmer, der ein Haltgebot, das ihm von einem Polizeibeamten in Zivil aus einem nicht als Polizeifahrzeug erkennbaren Kfz heraus mit einer Anhaltekelle gegeben wird, in der Annahme unbeachtet läßt, es handle sich um einen Scherz eines Unbefugten, handelt nicht ohne weiteres fahrlässig (BayObLG a.a.O.)
  • Es liegt auch kein Verstoß gegen § 36 Abs. 1 StVO vor, wenn der Verkehrsteilnehmer verspätet reagiert (OLG Köln VRS 59, 462)
  • oder der Aufforderung, dem Streifenwagen zum schnelleren Vorwärtskommen Platz zu machen, nicht folgt (OLG Stuttgart VRS 61, 223).

Pech haben Sie allerdings endgültig, wenn die motorisierten Raubritter Blaulicht und Einsatzhorn einschalten. Die Verfolgung mit diesen Sondersignalen beinhaltet nämlich eine andauernde Haltanweisung (BGH VRS 32, 321).

 

INFOBOX  
 
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Erstellt: 22. Juni 1999
 

 

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Nehmen Sie Ihren Bußgeldbescheid nicht einfach so hin. Sehr oft macht es Sinn, sämtliche Beweise zu überprüfen. Wir empfehlen daher, den gegen Sie erhobenen Tatvorwurf einer Vorprüfung durch einen Experten zu unterziehen. Weiter

 

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