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Radarmessung in Österreich

In Österreich ist rechtlich abweichend von Deutschland meist nur eine Radarmessung zugleich mit Foto vom Heck des gemessenen Fahrzeuges üblich. Da in Österreich in der Verfassung verankert ist, daß ein Kfz-Halter gem. § 103 Kraftfahrgesetz der Behörde über verlangen schriftlich binnen 14 Tagen den Lenker des betreffenden Kfz unter Angabe seines vollen Namens, der gültigen Adresse und seiner Führerscheindaten zu benennen hat (ggf. auch sich selbst nennen muß) und bei Nichtbeantwortung, bzw. verspäteter Beantwortung , aber auch bei falscher Beantwortung dieser Lenkerauskunft durch den Halter automatisch die Bestrafung des Halters erfolgt (die Geldstrafen lehnen sich meist an das Grunddelikt an) , ist ein derartiges Ersuchen österreichischer Behörden mit besonderer Vorsicht zu behandeln.

Da Deutschland und Österreich ein gegenseitiges Rechtshilfe- und Vollstreckungsabkommen geschlossen haben, kann das Bußgeld durch die deutschen Behörden (Gerichtsvollzieher) zwangsvollstreckt werden. Also Vorsicht, genau Tag der Zustellung notieren, ab diesem Tag beginnt der 14-tägige Fristenlauf, bei Hinterlegung des Schriftstückes mit dieser. Fernmündliche Auskünfte genügen nicht, es empfiehlt sich Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit nachfolgendem Einschreiben, um die Frist zu wahren.

Noch etwas: Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 40 km/h im Ortsgebiet und mindestens 50 km/h im Freiland ist bei Erstverstössen in Österreich zwingend neben der saftigen Geldstrafe auch ein 14-tägiges Fahrverbot obligatorisch, welches aber nur für Österreich (derzeitige Regelung) gilt. Es gibt keinen Bußgeldkatalog. Die Strafen sind regional unterschiedlich. Die Gesetze geben der Behörde (in Österreich sind nicht die Amtsgerichte zuständig, sondern die Verwaltungsbehörden) nur Strafrahmen vor, die jeweils auf den Einzelfall angemessen verwendet werden sollen. Im Westen Österreichs liegen erfahrungsgemäß die Strafen höher als im Osten des Landes.

Ein Rat zum Schluß: Zumal die Verkehrsunfallszahlen in Österreich stark gestiegen sind, wird rigoros gemessen und bestraft. Vor allem auch die neue 0,5 Promille-Grenze wird strengstens kontrolliert, Geschwindigkeitsmessungen mit Laserpistolen und Zivilstreifen sind sehr häufig. In diesen Fällen hilft es manchmal, sofort an Ort und Stelle Schuldeinsicht gegenüber den Beamten der Gendarmerie und Polizei zu zeigen und die Bereitschaft zu bekunden, ein oder allenfalls auch mehrere sog. Organstrafmandate sofort zu bezahlen. Man erspart sich viel Geld und Ärger, diese Lösung hat auch den Vorteil, daß kein Eintrag in die österreichischen Behördenakten erfolgt.

 

INFOBOX  
 
Autor: RA Dr. Wolfgang Heufler
A1010 Wien
Zedlitzgasse 3
Österreich/ Tel. (0043)-1-513 77 44
Fax (0043) -1- 512 37 95
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