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Radarmessung in Österreich |
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In Österreich ist rechtlich abweichend von Deutschland meist nur eine Radarmessung
zugleich mit Foto vom Heck des gemessenen Fahrzeuges üblich. Da in Österreich in der
Verfassung verankert ist, daß ein Kfz-Halter gem. § 103 Kraftfahrgesetz der Behörde
über verlangen schriftlich binnen 14 Tagen den Lenker des betreffenden Kfz unter Angabe
seines vollen Namens, der gültigen Adresse und seiner Führerscheindaten zu benennen hat
(ggf. auch sich selbst nennen muß) und bei Nichtbeantwortung, bzw. verspäteter
Beantwortung , aber auch bei falscher Beantwortung dieser Lenkerauskunft durch den Halter
automatisch die Bestrafung des Halters erfolgt (die Geldstrafen lehnen sich meist an das
Grunddelikt an) , ist ein derartiges Ersuchen österreichischer Behörden mit besonderer
Vorsicht zu behandeln.
Da Deutschland und Österreich ein gegenseitiges Rechtshilfe- und
Vollstreckungsabkommen geschlossen haben, kann das Bußgeld durch die deutschen Behörden
(Gerichtsvollzieher) zwangsvollstreckt werden. Also Vorsicht, genau Tag der Zustellung
notieren, ab diesem Tag beginnt der 14-tägige Fristenlauf, bei Hinterlegung des
Schriftstückes mit dieser. Fernmündliche Auskünfte genügen nicht, es empfiehlt sich
Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit nachfolgendem Einschreiben, um die Frist zu
wahren.
Noch etwas: Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 40 km/h im Ortsgebiet
und mindestens 50 km/h im Freiland ist bei Erstverstössen in Österreich zwingend neben
der saftigen Geldstrafe auch ein 14-tägiges Fahrverbot obligatorisch, welches aber nur
für Österreich (derzeitige Regelung) gilt. Es gibt keinen Bußgeldkatalog. Die Strafen
sind regional unterschiedlich. Die Gesetze geben der Behörde (in Österreich sind nicht
die Amtsgerichte zuständig, sondern die Verwaltungsbehörden) nur Strafrahmen vor, die
jeweils auf den Einzelfall angemessen verwendet werden sollen. Im Westen Österreichs
liegen erfahrungsgemäß die Strafen höher als im Osten des Landes.
Ein Rat zum Schluß: Zumal die Verkehrsunfallszahlen in Österreich stark gestiegen
sind, wird rigoros gemessen und bestraft. Vor allem auch die neue 0,5 Promille-Grenze wird
strengstens kontrolliert, Geschwindigkeitsmessungen mit Laserpistolen und Zivilstreifen
sind sehr häufig. In diesen Fällen hilft es manchmal, sofort an Ort und Stelle
Schuldeinsicht gegenüber den Beamten der Gendarmerie und Polizei zu zeigen und die
Bereitschaft zu bekunden, ein oder allenfalls auch mehrere sog. Organstrafmandate sofort
zu bezahlen. Man erspart sich viel Geld und Ärger, diese Lösung hat auch den Vorteil,
daß kein Eintrag in die österreichischen Behördenakten erfolgt.
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INFOBOX |
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Autor:
RA Dr. Wolfgang Heufler A1010 Wien Zedlitzgasse 3 Österreich/ Tel. (0043)-1-513 77 44 Fax (0043) -1- 512 37 95 |
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Quelle:
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Bildquelle:
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Erstellt:
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