An alle Neukunden: Registrieren Sie sich auf SCDB.info

Registrieren Sie sich bitte ab sofort auf unserem Portal SCDB.info, da wir zukünftig nur noch auf dieser Plattform alle Blitzerdaten und viele weitere Funktionen anbieten werden.

Blitzersuche Blitzer-Download Blitzer-Karte Recht & Technik mobile Blitzer SCDB
Blitzerwarner für:
TomTom
Garmin
Android
iPhone
Map&Guide
Service
Bußgeldrechner
Forum
GPS-Aktion
aktuelle Blitzer
Verkehrslage
Download mobile Blitzer



Tempo-30-Zone - Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung/Augenblicksversagen

Der Betr. wurde in einer Tempo-30-Zone mit einer Geschwindigkeit von 66 km/h geblitzt (mit einem Lasergerät des Typs Laveg 101). Das AG ging von einer Geschwindigkeit von 63 km/h aus (Toleranzwert von 3 km/h). Der Betr. hat die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht bestritten, er habe aber das Tempo-30-Schild übersehen, weil er einen Streit seiner Kinder auf dem Rücksitz habe schlichten müssen als er an dem Schild vorbeigefahren sei. Das AG hat gegen den Betr. u. a. ein Regelfahrverbot festgesetzt.Die Rechtsbeschwerde, beschränkt auf den Rechtsfolgenausspruch, hat teilweise Erfolg. Die vom AG getroffenen Feststellungen seien lückenhaft und würden nicht die Anordnung des Fahrverbots rechtfertigen. Es lasse sich nämlich den Feststellungen nicht enthnehmen, ob dem Betr. zu Recht eine auch subjektiv grobe Verletzung der Pflichten eines Kfz-Führers (§ 25 I 1 StVG) zur Last gelegt worden ist. Das OLG verweist dabei auf die st. Rspr. des BGH zum sog. Augenblicksversagen (Versagen, das auch ein sorgfältiger und pflichtbewusster Kraftfahrer nicht verhindern kann), nach der ein Regelfahrverbot dann nicht in Betracht kommt, wenn der Kfz-Führer eine objektiv grobe Pflichtverletzung begangen hat, die ihm jedoch subjektiv nicht vorwerfbar ist. Nach den vom AG getroffenen Feststellungen könne aber nicht beurteilt werden, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung des Betr. auf einem Augenblicksversagen beruht. Das AG hätte z.B. Feststellungen zur Einrichtung der betreffenden Zone treffen müssen und zu anderen Anhaltspunkten, aus denen der Betr. schließen konnte, dass er sich in einer verkehrsberuhigten Zone befand, des Weiteren auch, ob ihm die Strecke bekannt war.

 

INFOBOX  
 
Autor:
Quelle: advoris.de
Bildquelle:
Erstellt: 24.3.2000
 

 

Home Plugins & Service Recht & Technik Projekte Partner
  Blitzersuche
Bußgeldrechner
GPS-Aktion
Blitzer für TomTom
Radarfallen für Garmin
Blitzerwarner iPhone
Radarwarner Android
Radarwarner
Überwachungstechnik
Warn- und Störtechnik
Urteile
Gesetze
historische Entwicklung der Überwachungstechnik
Blitzer für Garmin, Blitzer für TomTom
Autovelox.it
mobile Blitzer.de
atudo - Dein starker Partner im Verkehr
Radares
Felgen & Winterreifen
Laborbedarf
Detektor FM
Aktuelle Verkehrsinformationen über Baustellen, Sperrungen, Unfälle, Blitzer
Stau, Staumeldungen, Stauinfos
Werben Elbe
© radarfalle.de (DF) 1999-2024 / 29.03.2024 diese Seite drucken / Impressum & Hotline