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Grünes Licht für Rotlichtsünder |
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Bußgeldverzicht wegen "Leerbildern" von Radaranlagen
Frankfurt/Main - Rotlichtsünder hätten es sich nicht besser wünschen
können: Ohne es zu ahnen, sind sie im letzten Jahr in Frankfurt am Main
und offenbar auch anderswo ungeschoren davongekommen, weil Überwachungsanlagen
an Ampeln nicht richtig funktionierten.- Das heißt, Kameras wurden ausgelöst,
ohne daß ein Fahrzeug die Kreuzung bei Rot überfahren hätte.
Für die Stadt Frankfurt Grund genug, bis zur Klärung dieser Störung auf die
Eintreibung von Bußgeldern zu verzichten. Der Leiter des Ordnungsamtes, Rolf Menzer,
bestätigte vor kurzem auf Anfrage einen entsprechenden Bericht der "Frankfurter
Rundschau". Darin wird auch ein möglicher Verursacher des Problems genannt -
Funktelefone. Dies wurde von der Herstellerfirma der Kameras, Traffipax in Düsseldorf,
als völliger Unsinn zurückgewiesen. Der Leiter der Abteilung Wartung und Service, Klaus
Richardshagen, räumte aber ein, daß bei den Kameras Störungen aufgetreten seien, die
noch überprüft würden. Menzer bestätigte, daß der Stadt wegen der unzuverlässigen
Ampelüberwachungsgeräte empfindliche Verluste bei den Bußgeldeinnahmen entstanden
seien. Wenn man eine Ampel überfahre, die seit 1,9 Sekunden auf Rot stehe, koste dies
immerhin 400 Mark. Doch sei dieses Geld nicht mehr eingetrieben worden, da seit
vergangenen Februar regelmäßig das Problem mit den sogenannten Leerbildern aufgetreten
sei. Juristisch sei die Stadt nur zur Verhängung von Bußgeldern befugt, wenn die
Überwachungsanlagen einwandfrei funktionierten. Zur Höhe des Gesamtschadens wollte sich
der Ordnungsamtsleiter nicht äußern. Laut Menzer hat es auch in Hamburg
Funktionsstörungen bei den. Kameras gegeben. In der Hansestadt war dafür allerdings
keine Bestätigung zu erhalten. Nach Angaben von Polizeisprecher Hans-Jürgen Petersen
funktioniert alles bestens, von Leerbildern will er noch nie etwas gehört haben. In
anderen deutschen Großstädten war dieses Problem nach offizieller Auskunft ebenfalls
unbekannt. Richardshagen von der Firma Traffipax betonte, daß selbst bei einer gestörten
Ampelüberwachungsanlage die irrtümliche Beschuldigung eines Autofahrers ausgeschlossen
sei. Der Auslöseimpuls für die Kameras - auch der falsche - könne grundsätzlich nur
bei Rot erfolgen, es sei technisch unmöglich, etwa bei Grün geblitzt zu werden. Insofern
sei jeder Autofahrer, der von den gestörten Kameras erfaßt werde, auf jeden Fall ein
Rotlichtsünder. Wenn die Stadt Frankfurt dennoch auf ihre Verfolgung verzichtet habe,
habe sie absolut auf Nummer Sicher gehen wollen. Aus technischer Sicht wäre dies nicht
nötig gewesen.
Zu Ursachen der Fehlauslösungen wollte Richardsbagen sich nicht äußern.
Generell nicht auszuschließen seien jedoch Ausfälle, Kurzschlüsse
oder Wackelkontakte in der sogenannten Induktionsschleife, die vom Fahrbahnboden
aus das Auslösesignal an die Kameras weiterleitet. Vermutungen, wonach
Handys eine Rolle spielen könnten, seien jedoch absolut falsch. Auch die
Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig schloß Mobiltelefone
als Urheber aus.
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INFOBOX |
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Autor:
Annedore Smith |
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Quelle:
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Bildquelle:
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Erstellt:
25. Januar 1998 |
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