An alle Neukunden: Registrieren Sie sich auf SCDB.info

Registrieren Sie sich bitte ab sofort auf unserem Portal SCDB.info, da wir zukünftig nur noch auf dieser Plattform alle Blitzerdaten und viele weitere Funktionen anbieten werden.

Blitzersuche Blitzer-Download Blitzer-Karte Recht & Technik mobile Blitzer SCDB
Blitzerwarner für:
TomTom
Garmin
Android
iPhone
Map&Guide
Service
Bußgeldrechner
Forum
GPS-Aktion
aktuelle Blitzer
Verkehrslage
Download mobile Blitzer



Section Control - Streckenradar im Kaisermühlentunnel misst Durchschnittsgeschwindigkeit

Österreich. Ende Juni 2003 wird im Kaisermühlentunnel probeweise eine neue videounterstützte Messanlage -eine sogenannte "Section Control"- gegen Temposünder eingesetzt. Dabei handelt es sich um ein Streckenradar, das im Unterschied zu herkömmlichen Radaranlagen nicht Geschwindigkeitsspitzen erfasst, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit einer bestimmten Strecke ermittelt. Damit können auch Raser, die kurz vor einer Radaranlage auf die Bremse steigen, und anschließend wieder Gas geben, erfasst werden. Der Echtbetrieb ist für Herbst vorgesehen. "Auch der Abstand kann damit gemessen werden."
  

 
Das Prinzip: Die Kennzeichen aller in den Kaisermühlentunnel einfahrenden Fahrzeuge werden fotografiert. Liegt die Durchschnittsgeschwindigkeit über der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, wird man zur Kasse gebeten. Beim Kaisermühlentunnel auf der Donauufer Autobahn (A 22) beträgt die Höchstgeschwindigkeit für Pkw -wie auf allen Stadtautobahnen- 80 km/h.

Weitere Section Controls sollen auf der Süd-Autobahn (A 2) im Baustellenbereich bei Guntramsdorf und auf der Laßnitzhöhe zum Einsatz kommen. Die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Section Control-Anlagen in Österreich wurde mit der 21. Novelle zum Kraftfahrgesetz (KFG), die Ende Mai 2002 in Kraft getreten ist, geschaffen.

21. KFG-Novelle:
"Werden zur Feststellung einer Überschreitung einer ziffernmäßig festgesetzten Höchstgeschwindigkeit automatische Geschwindigkeitsmesssysteme verwendet, mit denen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeuges auf einer bestimmten Wegstrecke gemessen werden kann, gilt die Messstrecke als Ort der Begehung der Übertretung. Wurden dabei auf der Messstrecke im Messzeitraum mehrere Geschwindigkeitsübertretungen begangen, so gelten diese als eine Übertretung. Erstreckt sich die Messstrecke auf den Sprengel mehrerer Behörden, so ist die Behörde zuständig, in deren Sprengel das Ende der Messstrecke fällt.“


 

INFOBOX  
 
Autor: Matthias Eifrig
Quelle:
Bildquelle:
Erstellt: 24.04.2003
 

 

Überwachungs-
technik
 
 

Geschwindigkeits-
meßgeräte

Rotlichtmeßgeräte Alkohol

Sonstiges

 
Home Plugins & Service Recht & Technik Projekte Partner
  Blitzersuche
Bußgeldrechner
GPS-Aktion
Blitzer für TomTom
Radarfallen für Garmin
Blitzerwarner iPhone
Radarwarner Android
Radarwarner
Überwachungstechnik
Warn- und Störtechnik
Urteile
Gesetze
historische Entwicklung der Überwachungstechnik
Blitzer für Garmin, Blitzer für TomTom
Autovelox.it
mobile Blitzer.de
atudo - Dein starker Partner im Verkehr
Radares
Felgen & Winterreifen
Laborbedarf
Detektor FM
Aktuelle Verkehrsinformationen über Baustellen, Sperrungen, Unfälle, Blitzer
Stau, Staumeldungen, Stauinfos
Werben Elbe
© radarfalle.de (DF) 1999-2024 / 19.04.2024 diese Seite drucken / Impressum & Hotline