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Radarwarner im Ausland

Andere Länder, andere Frequenzen

Wichtige Fragen zur Kaufentscheidung - Wer viel unterwegs und auf seinen Führerschein angewiesen ist, hat entweder bereits einen Radarwarner oder bereits überlegt, sich eben zuzulegen.

Viel unterwegs - da scheiden sich natürlich die Geister: Selbstverständlich kann man auch nur in deutschen Landen viele Kilometer abfahren. Aber es gibt auch genügend Autofahrer, die über die Grenzen hinaus tätig und mit ihrem Fahrzeug unterwegs sind. Wer auch dann noch mit dem Gefühl der Sicherheit vor Radarfallen leben will, sollte natürlich einen Radarwarner besitzen, der nicht nur auf die deutschen Frequenzen ausgelegt ist. Vorab sollte man wissen, daß ein auf die deutschen Frequenzen ausgelegter Warner in fast allen europäischen Ländern funktioniert. Vergleichbar ist dies mit einem schnellen Auto, mit dem man auch langsam fahren kann. Allerdings gilt dies eben auch nur für fast alle Länder Europas. Bestimmte Länder, hauptsächlich in Osteuropa, verwenden Radarfallen, die nicht mit den hiesigen Frequenzen konform gehen und aus meist russischer Fertigung stammen. Aber auch westeuropäische Länder wie z.B. Frankreich haben sich über Jahre hinweg eine "eigene" Frequenz zugelegt, die dann auch ausschließlich in diesen Ländern verwendet wurden. Auch zu Zeiten der deutschen Trennung wurde von der damaligen DDR eine, hier natürlich wieder aus russischen Beständen stammende Radarfalle mit der Frequenz 13.45 GHz zum Einsatz gebracht. Da zu dieser Zeit in der BRD "nur" mit 9.41 GHz gemessen wurde, war man damals wahrscheinlich der Meinung, daß eine solch hohe Frequenz mit keinen, zumindest nicht mehr mit privaten, Mitteln mehr empfangen werden kann. Die damaligen Verkaufszahlen der in der DDR einsetzbaren Warner bewiesen jedoch genau das Gegenteil, und auch in Frankreich gab es Autofahrer, die zwar zügiger, dennoch aber weniger "geblitzt" fuhren als andere...

vth_52.jpg (7745 Byte)Heute, zur Zeit des "grenzenlosen Europa", gibt es auch wieder verschiedene Frequenzen, die zur Messung von Temposündern verwendet werden. Allerdings werden diese nicht mehr nur auf bestimmte Länder verteilt eingesetzt, sondern jedes einzelne Land setzt nun verschiedene Meßmethoden ein, um sich möglichst viele Wege offen zu lassen, Geschwindigkeitsübertretungen zu ahnden und Bußgelder kassieren zu können.

So ist heutzutage weniger darauf zu achten, welche Frequenzen von den einzelnen Ländern eingesetzt werden - zumindest in Westeuropa. Hier scheint es eine Art" Einkaufsgenossenschaft", zusammengesetzt aus den Bußgeldbehörden der Mitgliedsstaaten der europäischen Gemeinschaft, zu geben, weshalb auch kaum mehr mit verschiedenen Frequenzen in verschiedenen Ländern gerechnet werden muß. Daß aber trotzdem weiterhin mehrere Frequenzen eingesetzt werden, hat eben den bereits genannten Hintergrund...

Worauf aber auf jeden Fall zu achten ist, ist die Tatsache, daß seit einigen Jahren nicht mehr nur mit Radar, sondern auch mit Laser Tempomessungen durchgeführt werden. Da im Laserbereich kein so großes Spektrum wie bei Radar zur Verfügung steht, gibt es hier auch keine verschiedenen "Frequenzen". D.h., ein Laserwarner, der in Ihrer Heimatstadt gut funktioniert, zeigt auch in jedem anderen Land der Welt zuverlässig Geschwindigkeitsmessungen an.

Ebenfalls nicht zu unterschätzen ist wohl der Umstand, daß es auch noch weitere Verfahren zur Geschwindigkeitsmessung gibt:

Lichtschranken z.B. liefern die von der Polizei begehrten Ergebnisse, ohne selbst geortet werden zu können. Die Messung selbst erfolgt auf eigentlich profane Weise: Zwei Lichtquellen werfen je einen Lichtstrahl in einem festgelegten Abstand zueinander über die Straße, wo dieser reflektiert und wieder zurück zum bei der Lichtquelle sitzenden Licht-"Empfänger" wird. Die Zeit zwischen den einzelnen Lichtstrahlunterbrechungen durch ein Fahrzeug liefert dann einen Wert, der für die Errechnung der gefahrenen Geschwindigkeit verwendet werden kann.

Fest an der Strasse montierte sog. "Starenkästen" erfreuen sich bei der messenden Gilde ebenfalls großer Beliebtheit, sind doch auch diese mit keinem Warner zu enttarnen. Zwar sieht man diese schon von weitem, kann sich aber dafür niemals sicher sein, ob gerade der nächste Starenkasten auch tatsächlich "geladen" ist. Spiegelmessungen, bei denen unter Zuhilfenahme zweier Spiegel (hat eine entfernte Ähnlichkeit mit der Lichtschrankenmessung) die Geschwindigkeit ermittelt wird, hat in den meisten Ländern ausgedient - die Meßergebnisse hielten einfach vor den wenigsten Gerichten stand und werden heute in fast keinem europäischen Land, das sich die technische Ausführung leisten kann, mehr verwendet. Aber eben nur fast - und sogar noch um ein vielfaches einfacher kann sich die Geschwindigkeitsüberwachung in Österreich auswirken: Im Gegensatz zu ihren europäischen Kollegen sind die österreichischen Polizisten nämlich sogar in der Lage, die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges zu schätzen - ohne jegliche technische Hilfsmittel versteht sich! Aber wie schon eingangs erwähnt: Andere Länder, andere Frequenzen - oder waren's andere Meßmethoden ... ?

Andere Länder, andere Gesetze
Albanien: kein Verbot
Austria: Besitz, Einfuhr, Verkauf, Verteilung verboten - Fernmeldeanlagenrecht wie früher in Dtld.
Belgien: Herstellung, Besitz, Einfuhr, Verkauf, Verteilung, Werbung von/für Geräte aller Art zum Melden oder Stören von Verkehrsüberwachungsanlagen verboten
Rechtsfolgen: 15 Tage bis drei Monate Haft, Geldstrafe; Verdopplung der Strafe bei Wiederholung, Einziehung und Vernichtung der Geräte
Bulgarien: kein Verbot, solange die Messung nicht gestört wird
Dänemark: Verbot in Vorbereitung (im August 1998 bei der EG-Kommission angemeldet), umfaßt alle funkbasierten Geräte, die Verkehrsüberwachungsanlagen melden oder stören
Frankreich: Feilbieten, Betrieb, Einfuhr, Besitz, Verkauf, Erwerb, Einbau, Mitnahme auch von Störgeräten verboten
Rechtsfolgen: Geldstrafe bis 10.000 FF; Einziehung der Geräte und - soweit in einem Kfz verwendet - des Kfz
Lettland: Betrieb verboten
Litauen: Betrieb verboten
Rechtsfolgen: Geldbuße ca. 40 DM und Einziehung des Gerätes
Luxemburg: Straftatsbestand siehe Frankreich
Rechtsfolgen: 3 Tage bis 8 Jahren Haft, Geldstrafe von 2.500 bis 50.000 BFr; Einziehung der Geräte
Niederlande: kein Verbot
Norwegen: kein Verbot; Überlegungen des Gesetzgebers bestehen allerdings
Rumänien: kein Verbot; Regelung wird derzeit erwogen
Schweden: Herstellung, Besitz, Verteilung, Betrieb von funkbasierten Geräten verboten; Erweiterung des Verbots auf Störgeräte ist in Vorbereitung (im Mai 1998 bei der EG-Kommission angemeldet)
Rechtsfolge: bis zu 6 Monaten Haft, Geldstrafe
Schweiz: Herstellung, Einfuhr, Verkauf, Verteilung, Werbung, Besitz, Einbau, Mitführen und Betrieb sämtlicher Geräte, die eine Kontrolle erschweren oder stören ist verboten.
Rechtsfolge: bei Vorsatz Haft bis 6 Monate, Geldstrafe, Einziehung und Vernichtung der Geräte
Slowakei: Betrieb und Verkauf verboten
Tschechien: kein Verbot, wird aber ernsthaft in Erwägung gezogen
Türkei: kein Verbot
Ungarn: Besitz, Verkauf, Verteilung und Werbung verboten
Rechtsfolge Geldstrafe bis 30.000 Forint, Einziehung und Vernichtung der Geräte

Quelle: DAR 1999, 149; © by ADAC letzte Änderung: 3. Mai 2000

 

INFOBOX  
 
Autor: Rudolf Huber
Quelle: "Radarwarngeräte" vom Verlag für Technik und Handwerk GmbH
Bildquelle:
Erstellt:
 

 

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